Sollten Sie und Ihr/e Partner/-in keine Einigung in Fragen Ihrer Trennung oder Scheidung, über Vermögensaufteilung, den Unterhalt oder das Kontaktrecht zum gemeinsamen Kind oder den Kindern erzielen, können Sie eine nach dem Familien-Lasten-Ausgleichs-Gesetz (FLAG) geförderte Familienmediation in Anspruch nehmen.

Trennung und Scheidung

Eine Mediationsstunde kostet 220,- € pro Mediatorenteam und je nach Höhe Ihres Familieneinkommens, das Sie den Mediatorinnen und Mediatoren durch Vorlage von Lohnbestätigungen, Gehaltszetteln u.ä. nachweisen müssen, und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder gewährt das Ministerium einen Zuschuss bzw. müssen Sie einen Selbstbehalt leisten.
Die Höhe des Selbstbehaltes wird von den Mediatorinnen und Mediatoren errechnet, Sie bezahlen pro Mediationsstunde Ihren Selbstbehalt und den Zuschuss vom Ministerium wickeln die Mediatorinnen und Mediatoren mit den Vereinen und dem Ministerium ab.

Die aktuellen Tarifsätze finden Sie in der Tariftabelle auf der Seite über Mediation für Trennung und Scheidung im Bundeskanzleramt.