Sollten Sie und Ihr/e Partner/-in keine Einigung in Fragen Ihrer Trennung oder Scheidung, über Vermögensaufteilung, den Unterhalt oder das Kontaktrecht zum gemeinsamen Kind oder den Kindern erzielen, können Sie eine nach dem Familien-Lasten-Ausgleichs-Gesetz (FLAG) geförderte Familienmediation in Anspruch nehmen.
Trennung und ScheidungEine Mediationsstunde kostet 220,- € pro Mediatorenteam und je nach Höhe Ihres Familieneinkommens, das Sie
den Mediatorinnen und Mediatoren durch Vorlage von Lohnbestätigungen, Gehaltszetteln u.ä. nachweisen müssen,
und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder gewährt das Ministerium einen Zuschuss bzw. müssen Sie einen
Selbstbehalt leisten.
Die Höhe des Selbstbehaltes wird von den Mediatorinnen und Mediatoren errechnet, Sie bezahlen pro
Mediationsstunde Ihren Selbstbehalt und den Zuschuss vom Ministerium wickeln die Mediatorinnen und
Mediatoren mit den Vereinen und dem Ministerium ab.
Die aktuellen Tarifsätze finden Sie in der Tariftabelle auf der Seite über
Mediation für Trennung und Scheidung im Bundeskanzleramt.