Die Mediation wird von einer Mediatorin (mit psycho-sozialem Hintergrund) und einem Mediator (mit juristischem Hintergrund) gemeinsam geleitet.
Der genaue Ablauf,
die Dauer, Kosten und Rahmenbedingungen der Mediation werden in
einem unverbindlichen
Erstgespräch besprochen.

Für die Termin- und Ortsvereinbarung für das Erstgespräch nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf!

Ausschnitt aus dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz

I. AbschnittAllgemeine BestimmungenBegriff

§ 1. (1) Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.
(2) Mediation in Zivilrechtssachen ist Mediation zur Lösung von Konflikten, für deren Entscheidung an sich die ordentlichen Zivilgerichte zuständig sind.
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