Die Mediation wird von einer Mediatorin (mit psycho-sozialem Hintergrund) und einem Mediator (mit
juristischem Hintergrund) gemeinsam geleitet.
Der genaue Ablauf,
die Dauer, Kosten und Rahmenbedingungen der Mediation werden in
einem unverbindlichen
Erstgespräch
besprochen.
Für die Termin- und Ortsvereinbarung für das Erstgespräch nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf!
§ 1. (1) Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich
ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den
Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres
Konfliktes zu ermöglichen.
(2) Mediation in Zivilrechtssachen ist Mediation zur Lösung von Konflikten, für deren Entscheidung an sich
die ordentlichen Zivilgerichte zuständig sind.
www.ris.bka.gv.at